Hanseair | PPL-A - Privatpilotenausbildung in Hamburg
Sie möchten die PPL-A erwerben? Mit der Flugschule Hanseair bei Hamburg können Sie Ihren Traum von der Pilotenausbildung realisieren. Erfahren Sie hier mehr über die PPL-A.
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PPL-A Privatpilotenausbildung

Privatpilotenausbildung in Hamburg

PPL-A – Privatpilotenausbildung

Mit der PPL-A Lizenz dürfen Sie einmotorige, kolbenmotorgetriebene Landflugzeuge bis 5.700 kg Abfluggewicht bei Tag und Nacht weltweit fliegen.

PPL-A – Shortversion

Vorraussetzungen zum Beginn Privatpilotenausbildung (PPL-A)

  • Ausbildungsvertrag Flugschule Hanseair
  • Fliegertauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2

Vorraussetzungen zum Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfungen der PPL-A

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP
  • Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder „Erste Hilfe“
  • Auszug aus dem Zentralverkehrsregister KBA
  • Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2
  • Durchführung theoretische Ausbildung
  • Online Fernlehrgang oder Direktunterricht
  • Durchführung praktischen Flugausbildung
    • Mindeststundenzahl gesamt 45 Flugstunden
    • darin enthalten mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrers und
    • mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug

Kostenrahmen der PPL-A

Anfallende Kosten bei Hanseair:
Anmelde- und Verwaltungsgebühren 120 €
Theoretische Ausbildung 1150 €
Online Fernlehrgang, Nahunterricht,
sämtliche Vor- und Nachbesprechungen
45 Flugstunden inkl. Fluglehrer 13275 €
Gesamtkosten Flugausbildung Hanseair 14545 €

Alle Angaben inkl. 19% MwSt.

Anfallende Kosten außerhalb von Hanseair:
Fliegertauglichkeitszeugnis 150 – 300 €
Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP 40 €
Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“  18 €
Landegebühren ca. 150 Landungen an kleinen Flugplätzen 900 €
Prüfungsgebühren Landesluftfahrtbehörde 250 €
Gesamtkosten außerhalb der Flugschule ab 1.358 €

Alle Angaben inkl. 19% MwSt.

PPL-A – Longversion

Ablauf der Privatpilotenausbildung (PPL-A) in der Flugschule Hanseair

Jeder der einmal den Wunsch oder Traum hat selbstständig ein Flugzeug zu fliegen, denkt automatisch über die Möglichkeiten nach, diesem Ziel näher zu kommen. Da es sich beim Fliegen um ein Erlebnis handelt, welches den natürlich gegebenen Erfahrungsraum des Menschen klar übersteigt, werden an die Durchführung solcher Tätigkeiten erhöhte Ansprüche gestellt.

Erste Eindrücke gewinnen / Der Schnupperflug

Ist das Interesse an einer Pilotenausbildung gewachsen, kommt meist sehr schnell der Wunsch, einmal ein Flugzeug selber zu steuern, ohne sich in irgendeiner Art festlegen zu müssen. Vielfach ist dieser Schnupperflug das erste Mal, dass Menschen in einem kleinen Flugzeug in die Luft gehen. Obwohl die allermeisten zu diesem Zeitpunkt teilweise schon reichhaltige Erfahrung mit dem fliegen in Airlinern gesammelt haben, ist es doch für alle eine grundsätzlich komplett neue Erfahrung, wenn man selbst die Hand am Steuerknüppel hat und eigenständig den Gashebel bedient. Auch ist natürlich der visuelle Eindruck aus Sicht des Piloten etwas ganz anderes, als wenn ich mich als Passagier durch die Luft transportieren lasse.

Bei diesem Schnupperflug, welchen Sie in Begleitung eines erfahrenen Fluglehrers machen, können Sie auch einen Eindruck gewinnen, wie sich die Ausbildungssituation im Cockpit anfühlt. Es ist ja nicht nur ein Erlebnis „höchster“ Art eine Flugstunde zu nehmen, sondern als Flugschüler befinde ich mich in einem sehr anspruchsvollen didaktischen und pädagogischen Bereich. Da die Flugstunde der größe Kostenfaktor in der Pilotenausbildung darstellt, sollte jede Ausführung optimalen Nutzen und Lernzuwachs bringen. Hierbei ist es von Bedeutung wie das Zusammenspiel von Flugschüler und Fluglehrer sich gestaltet. Der Fluglehrer sollte dem Flugschüler ein Höchstmaß an Entfaltungsmöglichkeiten geben, um einen hohen Lernfortschritt zu gewährleisten. Nur wenn ich als Flugschüler ausprobieren darf, kann ich meinen eigenen Lernrhytmus finden und kann gerade im motorischen Bereich erkennen wo es Steuerinputs bedarf und wo man ein Flugzeug fliegen lassen kann. Gleichzeitig muss ein Fluglehrer aber auch die Gesamtsituation überwachen und den Flugschüler, sich selbst und das Flugzeug vor Schaden schützen.

Voraussetzungen zum Beginn der Ausbildung

Egal, ob das Ziel Privatpilot oder Jumbojetkapitän lautet, jede Pilotenlaufbahn beginnt mit der Privatpilotenausbildung. Um mit dieser zu beginnen ist lediglich ein Tauglichkeitszeugniss und der Ausbildungsvertrag mit der Flugschule Hanseair von Nöten. Eine Liste von Fliegertauglichkeits-Untersuchungsstellen finden Sie auf unserer Website. Es gibt die Tauglichkeit Klasse 1, für Berufspiloten und die Tauglichkeit 2 für Privatpiloten. Natürlich schließt die Tauglichkeit Klasse 1 die Tauglichkeit Klasse 2 mit ein. Um ein Tauglichkeitszeugniss Klasse 2 zu erlangen benötigen Sie eine Alltagsgesundheit. Auch Brillenträger mit einer bestimmten Dioptrinzahl bekommen ein Tauglichkeitszeuignis 2. Bei bestimmten Erkrankungen z.B. Diabetis ist einfach nur Rücksprache mit den Fliegerarzt zu halten.

Ist das Tauglichkeitszeugnis und der Ausbildungsvertrag mit der Flugschule Hanseair vorhanden, kann sofort mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden.

Die Theoretische Ausbildung

Der Gesetzgeber fordert für die Erlangung der Privatpilotenlizenz den Nachweis über die Durchführung einer theoretischen Ausbildung mit anschließender theoretischer Prüfung. Die einzelnen Fächer in der theoretischen Ausbildung sind folgende:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Wetterkunde
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Aerodynamik
  • Allgemeine Flugzeugkunde

Für all diese Fächer ist weder ein überdurchschnittliches Allgemeinwissen von Nöten, noch brauchen Sie hierfür Ingenieurskenntnisse.

Die Flugschüler der Flugschule Hanseair absolvieren ihre theoretische Ausbildung mit einem online basierten Fernlehrgang. Dieser Fernlehrgang, welcher durch die Firma Civil Aviation Training zur Verfügung gestellt wird, ist das zeitgemäße und schnellste Unterrichtsspektrum um sich das notwendige Wissen zum Bestehen der theoretischen Prüfung anzueignen. Ohne feste Unterrichtszeiten und ohne festen Unterrichtsort haben die Flugschüler die Gelegenheit zu lernen wann und wo es am besten in Ihren Lebens- und Arbeitsrythmus hineinpasst. Zusätzlich zu diesem Fernlehrgang erhalten unsere Flugschüler 10 Stunden ergänzenden Nahunterricht, welcher hauptsächlich zur direkten Prüfungsvorbereitung genutzt werden kann. Natürlich besteht jederzeit die Möglichkeit Fragen an die Fluglehrer zu stellen, wenn es einmal im Fernlehrgang haken sollte. Dies ist vor oder nach den jeweiligen praktischen Flugstunden möglich oder wird individuell abgesprochen.

Den Abschluss der theoretischen Ausbildung bildet dann die theoretische Prüfung bei der Landesluftafhtbehörde Schleswig Holstein. Hier werden die 10 Prüfungsfächer im Multiple Choice-Verfahren geprüft. Die Anzahl der Fragen pro Fach hängt von dem Gesamtumfang des Fachs ab und beträgt zwischen 25 und 45 Fragen. Für jedes Fach haben Sie während der Prüfung eine bestimmte Zeitvorgabe, die auch wiederum vom Gesamtumfang des Faches abhängt. Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen 30 und 50 Minuten. Zwischen den einzelnen Prüfungsfächern können Sie ausgedehnte Pausen machen. Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn mindestens 85 % der prüfungsfragen richtig beantwortet sind. Nicht bestandene Prüfungsfächer können mehrfach widerholt werden. Wenn abschließend alle Prüfungsfächer bestanden sind, ist ab diesem Zeitpunkt die Theoretische Prüfung zwei Jahre lang gültig. Innerhalb dieser zwei Jahre muss eine Meldung zur praktischen Prüfung durch die Flugschule beantragt werden, sonst verfällt die Theoretische Prüfung und muss wiederholt werden.

Praktische Flugausbildung

Auch hierfür hat der Gesetzgeber einen Mindestumfang von 45 Flugstunden vorgeschrieben. In außergewöhnlichen Fällen, wenn alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Monaten abgearbeitet werden, reduziert sich diese Mindeststundenzahl auf 40. Der Ausdruck Flugstunde bezieht sich hierbei auf auf die sogenannte Blockzeit. Dies ist der Zeitraum vom erstmaligen Bewegen des Flugzeuges zum Zwecke des Abfluges bis zum endgültigen Stillstand in der Parkposition nach Beendigung des Fluges.

Erste Phase der praktischen Flugausbildung

In der ersten Phase der praktischen Ausbildung erlernen Sie den manuellen, handwerklichen Umgang mit dem Flugzeug. Nachdem die Grundelemente der Flugzeugsteuerung und der Handhabung der Bedienelemente vorgeführt und gezeigt wurden geht es so schnell wie möglich in das sogenannte Platzrundentraining. Eine Platzrunde stellt den vorbezeichneten Weg eines Flugzeuges dar, wenn es in unmittelbarer Nähe an einem Flugplatz fliegen möchte. Dies beginnt mit dem Start, über den vorbezeichneten Weg um den Flugplatz herum in den Landeanflug und endet mit der Landung. Im Platzrundentraining schließt sich hieran ein sofortiges Wiederstartmanöver an, so daß es ohne Unterbrechung in die nächste Platzrunde geht. Mit dieser sich immer wieder wiederholenden Abfolge erlernt der Fluschüler die wichtigsten Elemente der Flugausbildung, das sichere, kontrollierte Starten, Geradeausfliegen und Landen. Nach der ersten standarisierten Grundform erlernt der Flugschüler die Starts und Landungen in variabler Form auszuführen und unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen. Abgeschlossen wird die erste Phase der Flugausbildung mit dem ersten Alleinflug innerhalb der Platzrunde und dem gewinnen von Soloflugerfahrung am Flugplatz.

Zweite Phase der praktischen Flugausbildung

In der zweiten Phase der Flugausbildung erlernt der Flugschüler die Verfahren um sich außerhalb der Flugplatzumgebung sicher zu bewegen. Hierzu gehört vor allem die Flugnavigation, die Komunikation mit Flugverkehrskontrollstellen und die erweiterten Sicherheitsregeln in Notfällen.

Wenn der Flugschüler das neu Erlernte in sicherer Form beherrscht wird auch in dieser Phase weitere Soloflugerfahrung gesammelt.

Dritte Phase der praktischen Flugausbildung

Die letzte Phase der praktischen Flugausbildung beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Erfliegen des Hauptteils der gesetzlich geforderten mindestens 10 Stunden Alleinflugerfahrung und der direkten Prüfungsvorbereitung. In der Prüfungsvorbereitung werden noch vorhandene Lücken in der praktischen Flugfähigkeiten geschlossen und der Prüfungsflug als Generalprobe durchgeführt. Hiernach wird der Flugschüler vom Ausbildungsleiter der Flugschule Hanseair als prüfungsreif an die Luftfahrtbehörde gemeldet. Offiziell ist die Luftfahrerausbildung damit abgeschlossen.

Die Luftfahrbehörde bestimmt einen Flugprüfer und informiert der Flugschüler darüber. Nach Terminabsprache zwischen Flugprüfer und Flugschüler wird dann ein 1,5 Stunden dauernder Prüfungsflug durchgeführt. Nach erfolgreichem Prüfungsflug stellt die Luftfahrtbehörde dann die Privatpilotenlizenz (PPL-A) aus.

Jetzt sind Sie Pilot. Eine komplett neue Welt wartet auf Sie.

Interessiert? Einmal selbst fliegen?

Den Wunsch einmal selbst zu fliegen oder die Pilotenausbildung zu absolvieren können wir gerne gemeinsam realisieren! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!